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FFP2-Masken für pflegende Angehörige und Bedürftige

FFP2-Masken für pflegende Angehörige und Bedürftige

Die FFP2-Masken für pflegende Angehörige und Bedürftige liegen im Rathaus Welden zur Abholung bereit. Die Masken können an folgenden Tagen abgeholt werden:

          Donnerstag von 14.30 bis 17.30 Uhr

          Freitag von 8.30 - 11-30 Uhr

          Montag von 8.30 - 11.30 Uhr

 

Bitte bringen Sie dazu als Nachweis mit:

·  Aktueller Bescheid oder aktuelle Bescheinigung des Jobcenters über die Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts

·  Aktueller Bescheid oder aktuelle Bescheinigung des Sozialhilfeträgers (Landratsamt Augsburg oder Bezirk Schwaben für im Landkreis Augsburg lebende Personen) über die Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

·  Berechtigtenausweis für die Tafel

 

Nachweis für pflegende Angehörige:

Vorlage des Schreibens der Pflegekasse mit Feststellung des Pflegegrades der bzw. des Pflegebedürftigen als Nachweis der Bezugsberechtigung

 

 

UPDATE:

KN95-Masken benötigen kein CE-Siegel
Landratsamt reagiert auf Nachfragen aus den Gemeinden

Die Gemeinden im Landkreis Augsburg haben inzwischen die versprochene Maskenlieferung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege zur Verteilung an die pflegenden Angehörigen und bedürftigen Personen vor Ort erhalten. Da in verschiedenen Gemeinden die Frage aufkam, warum die gelieferten Masken keine CE-Kennzeichnung tragen, weist das Landratsamt Augsburg darauf hin, dass es sich bei den gelieferten Masken überwiegend um Masken der Schutzklasse KN95 handelt. KN95-Masken kommen aus China und ähneln der FFP2-Maske sehr stark in ihrer Wirksamkeit, weshalb sie gleichwertig zu FFP2-Masken verwendet werden dürfen, sofern sie geprüft und nicht zurückgerufen wurden. Allerdings dürfen sie keine CE-Kennzeichen tragen, um eine Verwechslung mit den echten FFP2-Masken auszuschließen

 

 

 

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