Jugendtreffordnung für das Haus Ganghoferstr. 7

Der Jugendtreff steht für alle Jugendlichen offen, die aus dem Einzugsbereich Welden kommen und nicht älter als 27 Jahre sind. Damit in einem solchen Haus möglichst viele Jugendliche zusammenkommen und sich wohl fühlen können, muss der oberste Grundsatz für den Aufenthalt dort gegenseitige Rücksichtnahme und Toleranz dem anderen gegenüber sein. Das geht nicht, ohne dass bestimmte Regeln beachtet und eingehalten werden. Dazu erlässt der Markt Welden in Zusammenarbeit mit dem Jugendbeirat folgende

 

Jugendtreffordnung

 

zu deren Beachtung jeder Besucher mit dem Betreten des Grundstückes bzw. Gebäudes verpflichtet ist:

1.
Dem Landratsamt Augsburg ist über den Markt Welden stets ein Verantwortlicher zu benennen, der während den Öffnungszeiten des Jugendtreffs die Auflagen des Baugenehmigungsbescheides vom 01.10.2001, insbesondere im Hinblick auf den Schallschutz, gegenüber den jeweiligen Nutzern durchzusetzen und zu kontrollieren hat.

2.
Der dem Landratsamt Augsburg gem. Ziff. 1 benannte Verantwortliche hat Sorge dafür zu tragen, dass die Fenster und Stahltüre (südlicher Ausgang) geschlossen werden, sobald die Musikanlage lauter als mit Zimmerlautstärke betrieben wird.
Zimmerlautstärke ist so definiert, dass die Musik der Anlage der Nachbarschaft nicht wahrnehmbar ist.
Weiterhin hat dieser Verantwortliche dafür Sorge zu tragen, dass von den auf den genehmigten Stellplätzen abgestellten Fahrzeugen keine von außen wahrnehmbaren Schallimmissionen durch den Betrieb von Autoradios ausgehen.

3.
Der Jugendtreff ist von Montag bis Donnerstag von 19.30 Uhr bis 22.00 Uhr und von Freitag bis Sonntag von 19.00 Uhr bis 21.00 Uhr geöffnet. Andere Öffnungszeiten sind unzulässig.

4.
Nach 22.00 Uhr dürfen innerhalb und außerhalb des Gebäudes keinerlei Aktivitäten stattfinden.

5.
In Haus, auf den Zugangswegen und im Hof ist unnötiger Lärm zu vermeiden.

6.
Räumlichkeiten, Einrichtungsgegenstände und Inventar sind Besitz des Jugendtreffs, also aller Besucher und müssen deshalb auch von jedem entsprechend pfleglich behandelt werden.

7.
Im Interesse aller Besucher soll auf Sauberkeit und Ordnung ganz besonders geachtet werden. Vor allem trifft dies auf die sanitären Anlagen zu.

8.
Der Verkauf und Genuss von alkoholischen Getränken ist im Jugendtreff nicht erlaubt. Solche Getränke dürfen auch nicht mitgebracht werden. Ausnahmen werden vom Jugendbeirat beschlossen.

9.
Unter Alkoholeinfluss stehende Personen haben keinen Zutritt.

10.
Jeglicher Besitz und Genuss von Drogen im Bereich des Jugendtreffs ist untersagt. Wer damit erwischt wird, muss mit einem Hausverbot rechnen. Evtl. strafrechtliche Maßnahmen bleiben unberührt.

11.
In den Räumen des Jugendtreffs ist das Rauchen nicht gestattet.

12.
Für von Besuchern eingebrachte Garderobe, Wertgegenstände und Geldbeträge wird keine Haftung übernommen.

13.
Glücksspiele um Geldbeträge sind nicht gestattet.

14.
Tätliche Auseinandersetzungen und mutwillige Sachbeschädigungen haben einen Verweis aus dem Jugendtreff oder Hausverbot zur Folge. Wer einen Schaden schuldhaft verursacht, muss für diesen aufkommen.

15.
Den Anweisungen der Tagesverantwortlichen ist Folge zu leisten. Sie haben das Recht, bei Verstößen gegen die Jugendtreffordnung die betreffenden Besucher zu verwarnen, sie aus dem Jugendtreff zu verweisen oder Hausverbote zu erteilen.
Bei einem Hausverbot kann der Jugendrat zur Vermittlung angerufen werden. Bei einem Hausverbot von mehr als 1 Monat kann der Jugendbeirat zur Entscheidung angerufen werden.

16.
Die Jugendtreffbesucher werden dazu eingeladen, an der Weiterentwicklung dieser Jugendtreffordnung mitzuwirken. Entsprechende Vorschläge können in der Mitgliederversammlung vorgebracht oder dem Jugendrat unterbreitet werden.


Welden, den 01.12.2008


Markt Welden

Peter Bergmeir
1. Bürgermeister