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Öffentliche Bekanntmachung - Vollzug des Baugesetzbuches

Öffentliche Bekanntmachung - Vollzug des Baugesetzbuches

2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 36 „Haldenloh III“ - Entwurf -

Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 i. V. m. § 13a Baugesetzbuch (BauGB)

Der Marktgemeinderat des Marktes Welden hat in der öffentlichen Sitzung am 24.09.2024 für den Bereich der Grundstücke Flur Nrn. 1809/6, 1812/10 und 1812/11 sowie Teilflächen der Grundstücke Flur Nrn. 1809/5, 1809/7 und 1812/7 (Straße „Haldenloh E“), jeweils Gemarkung Welden, nördlich der Straße „Haldenloh E“ am nordöstlichen Rand des Hauptortes Welden, die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 36 „Haldenloh III“ beschlossen und das erforderliche Verfahren hierfür eingeleitet. Mit der Ausarbeitung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 36 „Haldenloh III“ wurde die Arnold Consult AG in 86438 Kissing beauftragt. Das Verfahren zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 36 „Haldenloh III“ wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt. Im beschleunigten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von der Erstellung eines eigenständigen Umweltberichtes nach § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. Auch die Vorschriften über die Überwachung (gemäß § 4 c BauGB, „Monitoring“) sind nicht anzuwenden.

Mit der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 36 „Haldenloh III“ soll eine eher ungünstige Grundstückssituation im südwestlichen Teil des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 36 „Haldenloh III“ teilweise neu geordnet und zugeschnitten werden. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für diese geplante gewerbliche Neuordnung / Entwicklung werden die zeichnerischen und die textlichen Festsetzungen unter Ziffer 12. des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 36 „Haldenloh III“ (einschließlich der rechtsverbindlichen 1. Änderung hierzu) im Rahmen der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 36 entsprechend geändert bzw. ergänzt. Die sonstigen textlichen Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 36 „Haldenloh III“ (einschließlich 1. Änderung hierzu) werden hingegen unverändert beibehalten. Im Zuge der Neufassung der Abgrenzung der gewerblichen Nutzflächen wird teilweise in bislang bereits planungsrechtlich gesicherte naturschutzrechtliche Ausgleichsflächen eingegriffen. Dieser Eingriff wird in der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 36 durch Inanspruchnahme eines Teils einer externen Ökokontofläche kompensiert. Die Erschließung des Änderungsbereiches erfolgt auch weiterhin über die unmittelbar anliegende Straße „Haldenloh E“. Das gesamte Änderungsgebiet hat eine Größe von etwa 0,2 ha.

Der vom Marktgemeinderat in der Sitzung am 24.09.2024 gebilligte Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 36 „Haldenloh III“, bestehend aus der Planzeichnung mit Satzungstext (Teil A) und der Begründung (Teil B), jeweils in der Fassung vom 24.09.2024, liegt in der Verwaltungsgemeinschaft Welden, Marktplatz 1, in 86465 Welden in der Zeit

vom 21. Oktober 2024 bis einschließlich 22. November 2024

im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 i. V. m. § 13a BauGB zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus. In diesem Zeitraum besteht während der bekannten Dienstzeiten die Möglichkeit sich über die allgemeinen Zwecke und Ziele sowie die wesentlichen Auswirkungen der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 36 „Haldenloh III“ zu unterrichten und Anregungen sowie Hinweise zum Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 36 „Haldenloh III“ schriftlich (nach Möglichkeit auf elektronischem Weg an poststelle@vg-welden.de) oder zur Niederschrift vorzubringen.

Darüber hinaus können die Unterlagen auch auf der Homepage des Marktes Welden unter https://markt-welden.de/aktuell.html eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 36 „Haldenloh III“ unberücksichtigt bleiben können, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 36 „Haldenloh III“ nicht von Bedeutung ist.

Umgriff 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 36 „Haldenloh III“ (ohne Maßstab)

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Abwägung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren nach Art.13 und 14 DSGVO“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

 

Welden, 16.10.2024

Stefan Scheider

Erster Bürgermeister

 

Planzeichnung mit Satzungstext (Teil A)

Begründung (Teil B)

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