Aufgrund der negativen Entwicklung des Infektionsgeschehens im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie und der damit verbundenen gesetzlichen Vorgaben der Bayerischen Staatsregierung ergeht seitens des Marktes Welden folgende Anordnung:
Für die nachfolgend genannten gemeindlichen Einrichtungen wird mit Wirkung vom 02.11.2020 ein Benutzungsverbot verfügt:
a) Haus der Vereine (Jugendtreff bleibt geöffnet)
b) Neuwirt Reutern
c) Markttreff Welden
d) Aufenthaltsräume der Feuerwehr Welden
e) Aufenthaltsräume der Feuerwehr Reutern
f) Außerschulische Nutzung an der Grund- und Mittelschule Welden, inkl. Turnhalle
g) Holzwinkelsaal
h) Vereinsheim und Sportgelände Welden
i) Vereinsheim und Sportgelände Reutern
Das unter Buchstaben c) und g) verfügte Benutzungsverbot gilt nicht für Sitzungen zur politischen Willensbildung und das unter Buchstabe c) verfügte Benutzungsverbot zusätzlich nicht für die Nutzung durch die OGTS oder durch die Kindergärten.
Auf allen öffentlichen Friedhöfen, Spielplätzen und der Freizeitanlage gilt Maskenpflicht!
Die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in der jeweils gültigen Fassung ist einzuhalten.
Zwingend erforderliche Maßnahmen zum Unterhalt der Gebäude und Grundstücke sind hiervon ausgenommen. Die Vereine werden gebeten eine Person für die regelmäßige Kontrolle der Gebäude zu beauftragen und auch in regelmäßigen Abständen alle Wasserleitungen zu spülen.
Das Benutzungsverbot gilt bis zum Änderungserlass durch die bayerische Staatsregierung fort.
Diese Anordnung gilt seit Aushang am 02.11.2020 als allgemein bekannt gemacht.
Welden, 02.11.2020
Stefan Scheider
Erster Bürgermeister