Unterrichtung der Öffenlichkeit von der landesplanerischen Beurteilung durch ortsübliche Bekanntmachung (Art. 25 Abs. 6 Satz 2 BayLplG).
Die landesplanerische Beurteilung ist auf der Internetpräsenz der Regierung von Schwaben (https://www.regierung.schwaben.bayern.de) unter "Service" / "Raumordnung, Regionalplanung" / "laufende und abgeschlossene Raumordnungsverfahren" eingestellt.
Dr. Markus Müller-Walter
Regierung von Schwaben