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Überhängende Äste

Überhängende Äste

Zurückschneiden von Bäumen, Hecken und Sträuchern entlang von Gehwegen und Straßen

Wir weisen darauf hin, dass das Lichtraumprofil der Gehwege und Straßen von überhängenden Bäumen, Hecken und Sträuchern freizuhalten ist. Soweit Hecken, Sträucher und Äste in Gehwege und Straßen ragen, sind diese durch die Anlieger zurückzuschneiden. Vor allem Verkehrszeichen und Straßenlampen dürfen nicht verdeckt werden.
Überhängende Pflanzenteile sind über Gehwegen bis zu einer Höhe von 2,50 m und über Fahrbahnen bis 4,50 m Höhe zu entfernen.
Bitte halten Sie sich an die genannten Vorgaben und schneiden Sie überhängende Pflanzenteile auf öffentlichem Grund zurück. Dies dient dem Wohle aller.

Vielen dank für Ihr Verständnis!

Ihr

Peter Bergmeir
1. Bürgermeister

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